Hygienekonzept
Stand: 30.08.2021
Leider können wir die MedVis/BioVis nicht in der gleichen Form durchführen, wie wir uns das für eine Corona-unabgängige Veranstaltung vorgestellt hätten. Aber wir sind sicher, dass Sie Verständnis dafür haben, dass wir alle gültigen Richtlinien streng einhalten wollen und müssen, schon zu unser aller Gesundheitsschutz, und Ihnen als unsere Gäste entsprechende Vorgaben machen müssen.
1) Verpflichtende Anmeldung
Es können nur Personen teilnehmen, die sich vorab angemeldet haben. Bitte sehen Sie von spontaner Teilnahme ab. Zur Kontaktnachverfolgung speichern wir Ihren Namen und Ihre Emailadresse bei der Anmeldung.
2) Erfüllung der Zutrittsbedingungen
Die Gebäude der OTH dürfen nur betreten werden, wenn
- bei Ihnen kein Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion vorliegt
- Sie keinen Kontakt mit bestätigt infizierten Personen und/oder Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen innerhalb der letzten 14 Tage hatten. Zu Ausnahmen wird hier auf die aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen.
- Sie sich nicht innerhalb der letzten 10 Tage vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem Risikogebiet nach Einstufung des RKI aufgehalten haben. Diese finden Sie unter: RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI
- Sie keinerlei COVID-19 assoziierte Symptome (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere) aufweisen
Sollten Personen während einer Veranstaltung für eine Infektion mit SARS-CoV-2 typische Symptome entwickeln, haben sie umgehend die Veranstaltung und das Hochschulgelände zu verlassen und ein Testangebot wahrzunehmen.
3) Geimpft – Getestet - Genesen
Für die Veranstaltung selbst besteht keine Pflicht, aber die dringende Empfehlung, einen Corona-Schnelltest am Tag vor oder unmittelbar vor der Veranstaltung durchzuführen und nur bei einem negativen Test teilzunehmen.
Für das Mittagessen ist es allerdings erforderlich, dass Sie die 3G-Regeln einhalten und nachweisen können. Wir erheben deshalb bei der Registrierung Ihren jeweiligen Status. Als negativer Test wird entweder ein Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) akzeptiert. Ein Selbsttest allein ohne Nachweis ist nicht ausreichend.
Für einen offiziellen Antigen-Schnelltest mit Nachweis finden Sie auf dem Parkplatz des Campus an der Universitätsstrasse eine Schnelltest-Station. Dort können Sie kostenfrei einen Schnelltest durchführen und bekommen nach ca. 15 Minuten Ihr Ergebnis.
4) Einhaltung der Hygienevorschriften
- Händeschütteln vermeiden
- Husten- und Nies-Etikette einhalten
- Regelmäßig, gründlich und mit Seife Hände waschen
- Die Hände möglichst aus dem Gesicht lassen
- Abstand halten zu anderen Menschen (mindestens 1,5 bis 2 Meter)
Insgesamt ist das aktuell gültige Hygienekonzept der OTH Reegnsburg einzuhalten: https://www.oth-regensburg.de/index.php?id=6340#panel-49166-1
5) Maskenpflicht
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in allen Gebäuden der OTH Regensburg. Die Maske darf abgelegt werden, wenn die markierten Plätze (mit entsprechendem Abstand) im Hörsaal eingenommen wurden. Außerdem darf die Maske zum Essen und Trinken am Platz in der Cafeteria abgenommen werden, falls Punkt 3) erfüllt ist.
6) Corona-Checkin
Tagesaktuell bestätigen Sie zu Beginn der Veranstaltung sowohl am Donnerstag als auch am Freitag bei der Registrierung die Einhaltung der genannten Vorschriften durch Ihre Unterschrift. Außerdem erheben wir Ihren Status bzgl. der 3G-Regeln (siehe Punkt 3) am Donnerstag bei der Registrierung.
7) Essen
Es ist zu unterscheiden, ob Sie sich auf Hochschulgelände oder im Gastronomiebereich befinden.
Der Gastronomiebereich besteht ausschließlich aus der Cafeteria im A-Trakt und wird vom Studentenwerk betrieben. Da es sich um eine geschlossene Veranstaltung handelt ist dort das Abnehmen der Maske und damit auch das Einnehmen von Speisen und Getränken am Platz erlaubt. Wir bieten Ihnen am Donnerstag Mittag dort ein warmes Mittagessen. Außerdem können Sie sich dort in den Pausen weitere Getränke und Speisen frei auswählen. Ihr Namensschild weist Sie als Workshop-Teilnehmer*in aus, so dass alle Bestellungen dort für Sie kostenfrei sind und vom Veranstalter übernommen werden.
Auf dem Hochschulgelände ist das Einnehmen von Speisen untersagt (innen wie außen). Deshalb beschränken Sie sich bitte auf den Gastronomiebereich. Außerdem werden wir Ihnen eine Lunchbox zusammenstellen, die Sie am Freitag zum Verzehr auf dem Heimweg mitnehmen können.
8) Trinken/Kaffeetrinken
Auf dem Hochschulgelände ist die Einnahme von Getränken nur im Hörsaal am Platz bei ausreichendem Abstand gestattet. Deshalb werden Getränke in der Pause nur im Gastronomiebereich und zusätzlich während der Sessions in Form eines individuellen Kaffeetischs an jedem Platz im Hörsaal. Die Getränke werden während der Pause wieder aufgefüllt. Möchten Sie Ihre Kaffeekanne aufgefüllt bekommen, so legen Sie den Deckel zu Pause sichtbar neben die Kanne.
9) Lüftung
Im Hörsaal wird für ausreichende Frischluftbelüftung gesorgt.
Das Dinner findet bei schönem Wetter in einem Biergarten statt, also unter freiem Himmel. Bei schlechtem Wetter sind Plätze im Innenhof reserviert, so dass der Bereich zwar überdacht, aber gut durchlüftet ist.